Ausschreibung für Mikroprojekte

Der lokalen Partnerschaft für Demokratie im Weimarer Land stehen Mittel zur Projekt- und Veranstaltungsförderung zur Verfügung. Mikroprojekte können bis zu einer Förderhöhe von 500 € fortlaufend beantragt werden. Für das Jahr 2017 werden bevorzugt nachhaltige Projekte zu den untenstehenden Themenbereichen gefördert. Die Themenbereiche beziehen sich auf bestehende Herausforderungen der Entwicklungsziele der Partnerschaft für Demokratie Kreis Weimarer Land.

BESONDERS LADEN WIR EIN, PROJEKTE ZU FOLGENDEN THEMEN EINZUREICHEN:

  • Rechtsextremismus: Nachhaltige Stärkung im Umgang mit Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit durch Sensibilisierung und Prävention, Erhöhung der Handlungssicherheit sowie der kontinuierlichen Auseinandersetzung mit dem Themenbereich (z.B. Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, stadtteilbezogene Projekte, Unterstützung von Bündnissen und Vernetzung).
  • Antidiskriminierung: Abbau von (Mehrfach-) Diskriminierung und Förderung der aktiven Gestaltung von Vielfalt (z.B. Projekte zur Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit Diskriminierungsformen und Mehrfachdiskriminierung, Entwicklung und Durchführung von Ansätzen zum Abbau von (Mehrfach-)Diskriminierung, Projekte zur Förderung von Kompetenzen im Umgang mit Vielfalt etc.).
  • Menschenrechte / Menschenrechtsbildung junger Menschen: Förderung von Menschenrechten und der Menschenrechtsbildung. (Projekte mit Bezug zu den Menschenrechten, Fortbildungsveranstaltungen, etc.)

PROJEKTANTRÄGE KÖNNEN AUCH ZU DEN WEITEREN THEMENFELDERN DES BUNDESPROGRAMMS GESTELLT WERDEN:

  • Aktuelle Formen des Antisemitismus
  • Aktuelle Formen von Islam-/ Muslimfeindlichkeit
  • Islamistische Orientierungen und Handlungen
  • Homophobie und Transphobie
  • Antiziganismus

WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN:

  • Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist eine Kooperationsvereinbarung mit mindestens einem weiteren Träger, Verein oder Unternehmen.
  • Bei der Erstellung eines Kostenplans (im Antrag enthalten) müssen die Personal- sowie Honorarkosten pro Person nach Qualifikation, voraussichtliche Anzahl der Stunden und Stundenlohn aufgelistet werden.
  • Alle vorgesehenen Ausgaben müssen im Kostenplan detailliert angegeben werden.
  • Einzureichende Unterlagen sind Antragsformular (erhalten Sie auf Anfrage per Email) und Kostenplan
  • Das Projekt muss bis zum 31. Dezember 2017 beendet sein.
  • Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis und Abschlussbericht vorzulegen.

Information und Antrag erhalten Sie unter:
Externe Koordinierungsstelle im Förderkreis Integration e.V.
simon.ortner@apolda.de  | 0160 / 98420345 | www.lap.apolda.de